AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
uns, TUN-Lektorat, Inhaberin: Ines Wien, Lindenstraße 84A, 23942 Groß Schwansee, Telefon:
+49 (0) 38827889882, E-Mail: TUN-Lektorat@t-online.de und den Kunden in der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
TUN-Lektorat ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit
Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände
dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist.
§ 2 Vertragsschluss durch individuelle Vereinbarung
Kunden haben die Möglichkeit, eine Beauftragung zur Texterstellung, zum Lektorat, zur
Korrektur oder weiterer Textdienstleistungen mit TUN-Lektorat individuell (z. B. per E-Mail) zu
vereinbaren. Der Vertrag kommt dann durch die darauf inhaltlich bezogene Annahme
zustande.
§ 3 Leistungsbeschreibung
a) Allgemein
TUN-Lektorat bietet seinen Kunden die Erstellung von Text, das Lektorat und die Korrektur
von Texten an.
b) Lektorat/Korrektur
Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, beschränkt sich die vertragliche
Leistung bei Lektorat/Korrektur auf die Überprüfung der sprachlichen Richtigkeit der Texte.
Lektorat und Korrektur sind so beschaffen, dass sie orthografische, grammatische,
typografische und Interpunktionsfehler in so hohem Maß durch Verbesserung im Datensatz
reduzieren bzw. durch Anmerkungen kennzeichnen, dass (bei fehlerfreier Umsetzung der
Anmerkungen durch den Kunden) ein in puncto Orthografie, Grammatik, Typografie und
Interpunktion für durchschnittliche professionelle Zwecke geeigneter Text entsteht. Eine
100%ige Fehlerfreiheit kann dabei nicht garantiert werden. Der Kunde ist angehalten, bei
besonders teuer produzierten Projekten längere Lektorats-/Korrekturzeiten bzw. mehrere
Lektorats-/Korrekturläufe einzuplanen.
c) Texterstellung
Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, werden Texte von TUN-Lektorat in
einer einfachen Textfassung erstellt. Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist eine
Korrekturschleife inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen,
Folgeänderungen und weitergehende Eingriffe in den Text oder seine Struktur sind zusätzlich
nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich
angebrachte Änderungen. Soweit bei der Leistung durch TUN-Lektorat schutzfähige Rechte
entstehen, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der Vergütung eine einfache Lizenz,
das Arbeitsergebnis für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Dem Kunden ist es
untersagt, die Texte zu ändern, soweit dies nicht urheberrechtlich gestattet ist. Die Lizenz
umfasst lediglich die Wiedergabe der Texte in Textform, analog oder digital, nicht aber eine
öffentliche Ausstellung, Sendung oder Zugänglichmachung in anderer als Textform (z. B.
Podcast oder Video). Wünscht der Kunde eine weitergehende Rechtseinräumung, bedarf dies
einer gesonderten Vereinbarung.
d) Leistungszeitraum
Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, beginnt TUN-Lektorat mit der Ausführung der
Texterstellung/des Lektorats/der Korrektur unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) nach
dem Vertragsschluss.
e) Übermittlung
Die Übermittlung der von TUN-Lektorat erstellten bzw. korrigierten Dateien (Texte) an den
Kunden erfolgt per E-Mail, Fax oder per Postversand, sofern nicht etwas anderes vereinbart
ist.
f) Teilleistungen
TUN-Lektorat ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
g) Leistungserbringung durch Dritte
TUN-Lektorat ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrags durch Dritte erfüllen zu
lassen.
h) Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und
unvorhersehbaren Ereignissen, die auch durch äußerste Sorgfalt von TUN-Lektorat nicht
verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche
Anordnungen sowie Naturkatastrophen, Krieg und Pan- oder Epidemien), hat TUN-Lektorat
nicht zu vertreten. Sie berechtigen beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag. Bereits von TUN-Lektorat
erbrachte Leistungen hat der Kunde zu vergüten.
§ 4 Zahlung
a) Preise und Zahlungsart
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Sämtliche Preise
verstehen sich als Endpreise inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
sofern diese anfällt. TUN-Lektorat stellt dem Kunden nach Fertigstellung des
Texts/Lektorats/der Korrektur und/oder Übersetzung eine Rechnung aus. Bei einem
Auftragswert von mehr als 200,00 Euro ist TUN-Lektorat berechtigt, einen Vorschuss in Höhe
von 30 % zu verlangen.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Erhalt der Rechnung bei TUN-Lektorat erfolgt. Bei Zahlungsverzug können
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes
bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass TUNLektorat
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche
Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die
Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag
ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu
übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze
verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an TUN-Lektorat, die
urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
b) Freistellung
Der Kunde hält TUN-Lektorat von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher
Verletzungen gegenüber TUN-Lektorat geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die
Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. TUN-Lektorat
kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich
gemacht werden, da TUN-Lektorat keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
§ 6 Vertraulichkeit
TUN-Lektorat und ihre Erfüllungsgehilfen versichern, die Vertraulichkeit über den Inhalt der
vom Kunden übersandten Texte zu wahren. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen sind
TUN-Lektorat und ihre Erfüllungsgehilfen berechtigt, Sicherungskopien der übersandten Texte
anzufertigen. Nach Vertragserfüllung werden diese gelöscht.
§ 7 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der
Kunde Nacherfüllung, kann TUN-Lektorat nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein
neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem
Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder
Minderung.
b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des
Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Werklohns zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Im Rahmen der Gewährleistung wird grundsätzlich kein Schadensersatz geleistet, sofern
TUN-Lektorat den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder sofern TUN-Lektorat keine
Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Bezüglich des Umfangs dieses
Ausschlusses gilt § 8 dieser AGB.
d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen
der Gewährleistungsabwicklung mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
§ 8 Haftung
a) Haftungsausschluss
TUN-Lektorat sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften in vollem
Umfang nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. TUN-Lektorat haftet im Falle eines grob
fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Bei leichter
Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich
solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.